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Die Kombination aus einem unteilbaren Vermögen wie zum Beispiel einer Immobilie mit mehreren Eigentümern birgt bei Erbengemeinschaften eine hohe juristische Komplexität und eine nicht vorhersehbare Dynamik. Oft sitzen einer der oder mehrere Erben förmlich auf einem Pulverfass. Sind die individuellen Ziele der einzelnen Eigentümer zu unterschiedlich, kann sich aus einer Vermögensgemeinschaft für den Einzelnen schnell eine Zwangsgemeinschaft entwickeln.
Insbesondere wenn zeitlicher Druck und die Notwendigkeit der Auszahlung des eigenen Vermögensanteils bestehen, ist der Verkauf an einen Dritten eine überaus attraktive Option.

- Möglichkeit des kurzfristigen AusstiegsMit Hilfe von Erbanteile.de erhalten Sie die Möglichkeit, „unteilbare Erbanteile“ aus Erbengemeinschaften zu verkaufen; auch ohne Zustimmung der übrigen Erben. Schnell und unkompliziert.
- Individuelle Lösung für jeden FallDurch die Vermittlung Ihres Anteiles an einen Käufer können Sie diesen sofort „zu Geld machen“ und aus der Gemeinschaft ausscheiden. Ihnen bleiben langwierige Auseinandersetzungen mit den Miteigentümern erspart. Über einen von Erbanteile.de mit Rechtsanwälten entwickelten Ablauf stellt der Erbe seinen zu veräußernden Anteil auf dem Portal ein. Idealerweise meldet sich ein passender Käufer. Der Vertrag zum Verkauf bzw. der Übertragung des Anteils kann dann individuell nach Ihren Wünschen von einem Notar gestaltet und beurkundet werden.
- Freiheit behaltenDas Konzept von Erbanteile.de lässt Ihnen die Freiheit, die Verhandlungsgespräche nach der Kontaktaufnahme mit einem potenziellen Käufer außerhalb des Marktplatzes eigenständig zu führen, den Austausch von notwendigen Unterlagen und Informationen einzuleiten und die Übertragung des Anteiles von einem Notar Ihrer Wahl beurkunden zu lassen.
- Expertenwissen nutzenErbanteile.de kooperiert mit führenden Experten, deren spezielle Erfahrungen Sie in der Vorbereitung und Abwicklung des Verkaufs Ihres Erbanteiles nutzen können. >Zum Expertenpool<
- SicherheitDer von Erbanteile.de entwickelte Informationsaufbereitungs- und Vermittlungsprozess garantiert die für den Verkäufer erforderliche Sicherheit zum Schutz seiner persönlichen Daten. Ihre persönlichen Informationen sind für andere Benutzer nicht sichtbar und werden erst auf ihre individuelle Freigabe hin für andere Benutzer zugänglich gemacht.
- Die ErbengemeinschaftiSie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und besitzen gemeinschaftlich mit Miterben Vermögenswerte wie Immobilien, Geld oder Schmuck
- Der Erbe möchte ausscheidenSie möchten aus Ihrer Erbengemeinschaft ausscheiden und wollen Ihren Erbanteil bestmöglich verkaufen.
- Der Erbe registriert sich auf Erbanteile.deSie registrieren sich bei Erbanteile.de und definieren dort in wenigen Schritten Ihren zu verkaufenden Erbanteil. Anschließend stellen Sie Ihren anonymisierten Erbanteil in den Marktplatz ein. zur Registrierung
- Käufer registrieren sich auf Erbanteile.deZahlreiche Käufer registrieren sich als Kaufinteressenten bei Erbanteile.de und stellen dort ihr Suchprofil für Erbanteile ein. zur Registrierung
- Marktplatz mit zahlreichen ErbanteilenAuf dem Marktplatz von Erbanteile.de kann Ihr anonymisiertes Verkaufsangebot nun von vielen verschiedenen potenziellen Käufern eingesehen werden. Bei Kaufinteresse bittet der potenzielle Käufer um Aufhebung der bis dahin geltenden Anonymität. Eine Freigabe zur Aufhebung der Anonymität erfolgt ausschließlich durch den Verkäufer. Erbanteile.de stellt den Kontakt zwischen Ihnen und dem Interessenten her. zum Marktplatz
- Start der VerhandlungenNun ist der Weg für Sie frei, um außerhalb des Marktplatzes von Erbanteile.de den Austausch notwendiger Unterlagen und Informationen einzuleiten und Verhandlungsgespräche zu führen. Für unterstützende Beratung und wertvolle Hilfestellungen stehen Ihnen die angeschlossenen Expertennetzwerke von Erbanteile.de zur Verfügung.
- KaufvertragNach erfolgreichen Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Käufer kann die Übertragung des Erbanteiles von einem Notar Ihrer Wahl beurkundet werden.
- Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis und scheiden aus der Erbengemeinschaft aus.
- Eintritt in ErbengemeinschaftDer Käufer tritt in die Erbengemeinschaft und nimmt Ihre Rechtsposition ein – mit allen Rechten und Pflichten.
- Die „neue“ ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft wird mit dem Käufer durch ein neues Mitglied ergänzt und kann weiterbestehen.

Registrierung
Die Registrierung und die Nutzung von Erbanteile.de ist für Sie bis zum 31.03.2013 kostenlos. zur Registrierung
Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Sie können nach der Registrierung bereits auf den Marktplatz gehen und sich einen Überblick über das Marktgeschehen verschaffen.
- Als registrierter Anbieter können Sie Informationen zu Investoren einsehen.
- Sie können Ihren Erbanteil definieren, um passende Investoren auf sich aufmerksam zu machen.
- Sie sind berechtigt den Kontakt zu Investoren anzufordern und anzunehmen.
Erbanteile.de behält sich vor, die Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt entgeltpflichtig zu machen.
In diesem Fall werden Sie gesondert auf eine Entgeltpflicht hingewiesen.
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