Die wichtigsten Handlungsalternativen für den Erben in einer Erbengemeinschaft
Im Folgenden werden die wichtigsten Handlungsalternativen für den Erben in einer Erbengemeinschafti dargestellt.
1. Fortsetzung der Erbengemeinschaft bzw. gemeinschaftliche Verwaltung des Erbes.
Die Auseinandersetzung und Teilung der Erbengemeinschaft ist nicht immer zwingend erforderlich. Die Erbengemeinschaft kann auch als Gesamthandsgemeinschafti die Erbschafti gemeinschaftlich verwalten und die Gemeinschaft auf unbegrenzte Zeit fortbestehen lassen.
2. Ausscheiden aus Erbengemeinschaft durch.
- Veräußerung / Übertragung des Erbanteils an Miterben.
- Veräußerung des Erbanteils an einen fremden Dritten
- Gemeinschaftlicher Verkauf der gesamtem Erbschaft
3. Auseinandersetzung (=Teilung des Nachlasses)
- Erbteilungsvertrag zwischen den Erben
- Vermittlung durch das Nachlassgericht
- Teilungsversteigerungi eines Grundstückes
4. Bei Überschuldung die Beantragung der Nachlassinsolvenz/-verwaltung.
Bei einer Überschuldung der Erbengemeinschaft kann eine Nachlassinsolvenz, bzw. Nachlassverwaltung beantragt werden
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